Transkript Glanz und Elend der Grundrechte (Ringvorlesung)
(Prof. Dr. Heribert Prantl)
Ich danke herzlich und ich freue mich, dass ich heute Abend bei Ihnen sein kann. Ich habe jetzt schon ein bisschen was erfahren über die Fern-Hochschule Hamburg. Insofern ist der erste Teil des Abends schon für mich fast erfüllt. Ich habe was gelernt. Wir wollen heute über die Grundrechte reden und ich begrüße Sie erst einmal als, ja, liebe Demokratinnen und Demokraten, liebe Freundinnen und Freunde der Grundrechte, an diesem - Herr Kloft hat es schon angesprochen - an diesem bitteren Tag für Europa, an diesem Tag, an dem wir wirklich fassungslos erleben, wie Frieden gebrochen und wie Völkerrecht zerbrochen wird. Wenn Recht so missachtet wird wie am heutigen Tag, dann spürt man, wie wichtig und wie richtig ein Satz ist, der an diesem Tag für eine Sehnsucht und für eine Hoffnung steht. Nämlich: "Recht, Recht sichert Freiheit." Ich hoffe, dass das nicht nur eine Utopie ist, sondern ich glaube tatsächlich dran. Es ist ein Satz, der in gewisser Weise ein Motto ist für meine Tätigkeit als Journalist, als juristischer Journalist, als journalistischer Jurist. Recht sichert Freiheit und ja, die Bedeutung des Rechts steht ja schon im Thema unseres heutigen Abends, Glanz und Elend der Grundrechte und ich füge hinzu Glanz und Elend der Grundrechte in Zeiten der Pandemie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Verfassungen sind ja so etwas wie Liebesbriefe an ein Land und sie sind so verschieden, wie Liebesbriefe es sein können. Es gibt Verfassungen, die wurden geschrieben im Rausch. Da hört man noch die Glocken läuten und die Orgel brausen. So eine Verfassung war die erste deutsche Verfassung, die von den deutschen Demokratinnen und Demokraten 1848 gegen die Truppen der Könige und der Fürsten auf den Barrikaden erkämpft und dann im Namen des Volkes von der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche erkämpft und beschlossen wurde. Deshalb heißt sie auch die Paulskirchenverfassung. Es gibt aber auch Verfassungen, die sind wie Liebeskummerbriefe, geschrieben in einer Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung. So eine Verfassung, geschrieben in einer Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung, ist das Grundgesetz aus dem Jahr 1949, entstanden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als Deutschland in Trümmern, in Schutt und Elend lag, als das Land zerteilt war, als Millionen Menschen vertrieben waren und Hunderttausende als Displaced Persons durchs Land zogen. Viele Kriegsheimkehrer hatten das Gefühl, dass es keine Heimat mehr gibt auf dieser Welt. Zu Hause, das waren damals Gestank, Schwarzmarkt, Hunger, Diebstahl, Faustrecht und Betrug. Das war in Köln so und in Hamburg, in Berlin, in Hannover, in Dresden, in München und Kassel. Und im Inneren der Menschen setzte sich die äußere Verwüstung fort. Die Zukunft war sozusagen ein Bombentrichter großes Loch. In dieser Zeit entstand das Grundgesetz. Es liest sich nicht wie ein Poesiealbum. Da wird nicht herumgesülzt. Es ist so karg wie die Zeit, in der es formuliert wurde. Damals war niemandem - so wie am heutigen Tag - damals war niemandem, und zwar einige Jahre lang, niemandem nach Feiern und großen Worten zumute. Und in dem Satz, in dem dieses Grundgesetz kurz, wie eine SMS beginnt, steckt noch das Entsetzen über die Nazi-Barbarei.
Die Würde des Menschen. Ich war beim Artikel eins: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das Grundgesetz, es ist wie ein Liebeskummerbrief. Unter miserableren Voraussetzungen ist kaum je eine Verfassung geschrieben worden. Die dreißig Fachleute, die seinerzeit aus den zerbombten Städten der Westzonen zum Verfassungskonvent in die Idylle der Insel Herrenchiemsee zusammenkamen, sie haben sich an Martin Luther gehalten. Sie haben befürchtet, dass die Welt untergeht und trotzdem das Bäumchen gepflanzt. Es war die erfolgreichste Pflanzaktion in der deutschen Geschichte. Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, Berufsfreiheit, Freiheit. Freiheit war das Zauberwort nach den Jahren der Unfreiheit. Die Freiheiten waren Garantie und Verheißung zugleich. Dieses Grundgesetz ist nicht bombastisch. Es trumpft nicht auf, es ist leise. Und trotzdem hat es eine Kraft entwickelt, die ihm einst kein Mensch zugetraut hat. Ohne dieses Grundgesetz und seine Grundrechte wäre unser wiedervereinigtes Land nicht, was es geworden ist. Eine leidlich lebendige Demokratie, ein passabel funktionierender Rechtsstaat, ein sich einigermaßen mühender Sozialstaat. Das Grundgesetz kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg der Bundesrepublik entfiele. Die Grundrechte sind für mich nicht zuletzt deswegen so eindrucksvoll, weil sie ja auf zitterndem Boden geschrieben worden sind und trotzdem gar nichts Zittriges, gar nichts Zaghaftes haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Demokratie, der Rechtsstaat und die Grundrechte sind nicht irgendwann neunzehnachtundvierzig, neunundvierzig vom Himmel gefallen und dann für immer da. Die Demokratie und den Rechtsstaat und die Grundrechte muss man lernen, immer und immer wieder. Die Demokratie beginnt in der Schule. Sie ist ein Lebensprinzip. Es gibt gleichwohl Leute, die meinen, Demokratie sei nicht viel mehr als eine Kiste, neunzig Zentimeter hoch und fünfunddreißig Zentimeter breit. Oben hat die Demokratie einen Deckel mit Schlitz. Alle paar Jahre in Deutschland, immer an einem Sonntag, kommen dann viele Leute zu diesen Kisten. Die Kiste heißt Urne, also genauso wie das Gefäß, in dem die Asche von Verstorbenen aufbewahrt wird. Wahlurne, das ist eigentlich ein merkwürdiger Name, denn die Demokratie wird ja an diesen Wahltagen nicht verbrannt und nicht beerdigt. Im Gegenteil, sie wird geboren, immer wieder neu, alle paar Jahre. Demokratie ist aber sehr viel mehr als nur eine Wahl. Demokratie ist das erfolgreichste, beste und friedlichste Betriebssystem, das es für ein Land gibt. Es ist ein Betriebssystem, bei dem alle, die in diesem Land wohnen, etwas zu sagen haben. Jeder hat eine Stimme. Keiner ist mehr wert als die andere. Alle sollen mitbestimmen, was zu geschehen hat. Demokratie ist eine Gemeinschaft, die ihre Zukunft miteinander gestaltet, nach den Regeln, über die man miteinander bestimmt hat. Zukunft miteinander gestalten, nach den Regeln, die man miteinander bestimmt hat. Die Grundregeln für diese Regeln, es sind die Grundrechte. Und von diesen Grundrechten rede ich heute Abend.
Ich mache mir Sorgen über die Zukunft der Grundrechte. Diese Sorgen beschreibe ich. Ich wünsche mir Grundrechte, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Dazu Staatsgewalten, Gerichte, Parlamente und eine couragierte Gesellschaft, die diese Grundrechte verteidigen. Verteidigen gegen Entsolidarisierung, gegen Ökonomisierungsexzesse und Datensammelwahnsinn, gegen Rassisten und Ausländerhasser und, auch das, gegen Corona. Ich wünsche mir Grundrechte, die auf dem Weg unserer Gesellschaft durch die Pandemie und in die Internetwelt nicht bettelnd am Wegesrand stehen müssen. Ich wünsche mir Grundrechte, die die Gesellschaft auf diesem Weg begleiten und stärken. Zwölf Sterne hat die blaue Flagge Europas, die wir lieben, gerade in diesen Tagen. Ich wünsche dem Grundgesetz, dass ihm diese Sterne leuchten. Ich wünsche mir Grundrechte, die in diesem neuen Europa nicht welken, sondern neu erblühen. Und ich wünsche mir Grundrechte, die das bleiben, was sie waren, sind und sein müssen, nämlich verlässliche Begleiter der Menschen. Die Grundrechte des Grundgesetzes gehören zum Besten, was den Deutschen in ihrer langen Geschichte widerfahren ist. Ich wünsche mir, dass die Menschen das in zehn, zwanzig und dreißig Jahren auch noch stolz so sagen können. Es wäre daher gut, wenn die Grundrechte die Kraft hätten, nicht nur die jungen und die mittelalten Menschen, sondern auch die ganz alten Menschen zu schützen. Früher hatten die Menschen Angst vor dem Sterben. Heute haben sie Angst vor dem Altern. Jeder zweite Fünfundachtzigjährige in Deutschland lebt allein, ist allein. Es geht um die, die ein ganzes Leben gerackert haben und es jetzt nicht mehr können. Es braucht nicht die Isolierung der Alten, wie das in der ersten Phase der Corona-Krise geschehen ist, um sie so angeblich zu schützen. Sie sind dann in der Einsamkeit ohne ihre Familie gestorben, ohne einen letzten lieben Blick. Es braucht die Auferstehung von Nächstenliebe und wärmender Fürsorge. Es wäre wunderbar, wenn die Grundrechte zu dieser Auferstehung beitragen könnten.
Zum Thema, das mein Kernthema des heutigen Grundrechtsabends ist: Corona und die Grundrechte. Es klingt dramatisch und es ist dramatisch. Und die Folgen werden uns noch lange beschäftigen. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik ist das Leben der Menschen außerhalb von Gefängnissen so strikt reguliert worden wie in der Coronazeit. Der Ausnahmezustand ist zwar nie offiziell ausgerufen, aber er ist immer und immer wieder erklärt worden, in Verordnungen, Talkshows, Podcasts und Interviews. Vor zwei Jahren habe ich damit begonnen, über diesen Ausnahmezustand zu schreiben. Von dem, wie ich damals schrieb, von dem niemand ahnt, wie lange er dauern wird. Er hat lange, er hat entsetzlich lange gedauert und er dauert immer noch an, auch wenn ihm jetzt viel Luft ausgelassen wird. Viele Einschränkungen werden jetzt gerade stufenweise wieder eingeschränkt oder sollen ganz entfallen. Das geregelt Leben soll wieder weniger geregelt werden. Aber der Ausnahmezustand besteht, solange das Tragen von Atemmasken Pflicht bleibt oder wie viele sagen werden, Pflicht bleiben muss.
Die Mund-Nasen-Maske ist nämlich das Symbol des Ausnahmezustandes. Sie ist das überall Sichtbare, das allgegenwärtige Warn- und Ausrufezeichen. Die Maske ist nicht nur textile Infektionsverhinderung. Dafür war sie wichtig. Ihr Subtext war und ist Kommunikationsbehinderung. Diese Behinderung kann und darf nicht ewig dauern. Die Maske ist nicht einfach, wie wir alle wissen, nur nervig. Sie macht auch Begegnung kaputt. Gesicht zeigen ist ein demokratisches Motto und es muss ein demokratisches Motto bleiben.
Ich wünsche mir, ich wünsche uns also, dass bald die Zeit zum Aufatmen kommt. Ich denke, dass die Corona-Politik das Blaulicht wieder abschrauben muss. Wir werden lernen müssen, mit dem Virus zu leben. Das verpflichtet zur Vorsicht, aber nicht zur Schockstarre.
Zwei Jahre Corona. Es war eine Zeit, so der Untertitel meines Buches, es war eine Zeit der Grundrechte in Quarantäne. Wir haben erlebt, dass das Sichere nicht sicher ist und dass sicher Geglaubte nicht mehr hält. Was eigentlich Irrsinn ist, galt und gilt, wenn es um Corona-Prävention geht, als sinnhaft, als geboten, als alternativlos, als absolut notwendig, als noch lange nicht ausreichend. Der Big Brother, also der Präventionsstart, der sich zuvor mit Video- und Kommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und Gendateien bei vielen verdächtig gemacht hatte, der wurde vielen in der Corona-Zeit ein Freund und ein Partner. Und nicht wenige schauten mit sehnsüchtigen Augen nach Fernost oder Big Brother zur Prävention und Repression von Corona noch viel bigger war als in Europa. Corona, die Angst davor und die Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 haben geschafft, was die Weltkriege nicht geschafft haben. Nicht nur Gaststätten und Sportstätten, nicht nur Schulen und Theater, Konzertsäle, Museen und Galerien, selbst die Kirchen wurden geschlossen. Menschen durften sich nicht mehr treffen. Es gab Ausgangs- und Besuchs- und Kontaktverbote. Hochzeiten und Taufen fielen aus. Firmungen wurden abgesagt und Konfirmationen. Beerdigungen durften nur noch im kleinen und im kleinsten Kreis stattfinden. Der Ausnahmezustand lugte nicht mehr nur um die Ecke. Er war da und ließ das gesellschaftliche und kulturelle Leben ersterben.
Demokratie lebt, wie wir wissen, von der Überwindung sozialer Distanz, von möglichst viel Kommunikation. In der Krise war das Gegenteil die Devise: Social Distancing. Für eine überschaubare Zeit mag das so sein müssen. Wenn das zu lange dauert, dann leidet die Demokratie. Das Leiden wurde in der Corona-Zeit vergrößert durch den Rückzug des Parlaments, durch den Rückzug des Bundestags. Vor dem Lockdown des wirtschaftlichen und des gesellschaftlichen Lebens kam der politische Selbstlockdown des Parlaments. Der Bundestag hat in der historischen Corona-Zeit in einer Schicksalszeit von Staat und Gesellschaft auf intensive Diskussionen zu Covid-19 jedenfalls eineinhalb Jahre lang weitgehend verzichtet. Er hat es zugelassen, dass parlamentarische Beratungen und Abstimmungen ersetzt wurden durch die Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten. Der Bundestag hat das geduldet, dass per Verordnung Grundrechte auf- und zugedreht wurden, gerade so, als hätte ein Grundrecht Armaturen wie ein Wasserhahn. Das darf nicht mehr, das darf nie mehr passieren.
Das Anti-Corona-Prozedere darf nicht zur Blaupause werden für künftige Krisen. Ich frage mich jetzt nach zwei Jahren: Werden sämtliche Anti-Corona-Maßnahmen enden und wann? Werden sie, wenn sie geendet haben, immer wieder aufleben? Ist die Grundrechtseinschränkung das neue Normal? Werden die Entfremdungsregeln künftig bei jedem neuen Virus von Neuem aktiviert? Müssen wir uns an ein an- und abschwellendes, andauerndes „Fürchtet euch" gewöhnen. „Fürchtet euch", das wäre keine gute Botschaft. Wir brauchen in der Endphase der Pandemie – hoffentlich ist es die Endphase – eine große Phase des Nachdenkens und der Reflexion. Mit „wir" meine ich tatsächlich möglichst alle. Da, wo sie in Verantwortung stehen. Wir alle müssen darüber nachdenken, was wir falsch und was wir richtig gemacht haben, darüber, was richtig und sinnvoll war. Wir brauchen Besinnung, Aufarbeitung und die rechtliche Durchdringung der ganzen Maßnahmen. Dazu brauchen wir in einer sehr gespaltenen Gesellschaft eine offene und respektvolle Diskussion, in der wir immer – und das ist mir ganz wichtig – in der wir immer die Möglichkeit in Betracht ziehen sollten, dass auch der anders Denkende recht haben könnte.
Wir erfahren und erleben in der Corona-Pandemie, dass Freiheiten nicht einfach existieren und nicht einfach bestehen bleiben, sondern in Anspruch genommen werden müssen, dass man Freiheiten, dass man Grundrechte verteidigen muss. Nicht die Freiheit muss sich rechtfertigen, sondern ihre Beschränkung und Begrenzung. So lernen es die Juristen schon im Anfänger-Seminar. In der Corona-Zeit begann dieser Satz zu wackeln und zu bröckeln. Er wurde von der Politik umgedreht. Daher war und ist der Lehrsatz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel noch nie so wichtig wie in der Corona-Krise. Er ist kein Wischi-Waschi-Satz. Der Satz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist ein Satz mit Substanz, ein Kernsatz des Rechts. Und Maßhalten, das ist kein Wort zum Schmunzeln, sondern ein Wort, das die Grundrechte vor übermäßigem Eingriff schützen soll. Es ist ein rechtsstaatlicher Überspannungsschutz. Es ist in der Coronazeit, so habe ich das beobachtet, eine Stimmung entstanden, die Grundrechte in Krisenzeiten beinahe als Gefahr betrachtet. Man konnte und kann beobachten, wie ansonsten kritische, aber sehr gesundheitsbesorgte Menschen schon aggressiv reagieren, wenn einer zu fragen wagt, ob es denn angemessen und verhältnismäßig ist, was da der Staat an Verboten verordnet. Wer sich nicht daran gewöhnen möchte, dass massivste Einschränkungen der Grundrechte zu den Bewältigungsstrategien einer Krise gehört, der sieht sich schnell in eine Reihe mit Querdenkern, Covidioten oder gar mit Neonazis gestellt, die sich die Grundrechte, die sie sonst verachten, ja wie einen Tarnanzug überziehen.
Grundrechte sind kein Larifari. In einem demokratischen Rechtsstaat steckt die Kraft der Grundrechte, steckt die Kraft der Hoffnung in den Grundrechten. In der Coronakrise haben mir Leute immer wieder gesagt und geschrieben, übertreiben Sie es nicht mit Ihrem dauernden Rumreiten auf Demokratie und Grundrechten, lieber Prantl. Und ich habe dann geantwortet, kann man es als Demokrat mit der Demokratie und den Grundrechten übertreiben? Ein guter Bekannter meinte zu den Grundrechtseinschränkungen, dass einst, lange her, mein Oberpfälzer Landsmann Hermann Höcherl als Bundesinnenminister im Kabinett von Konrad Adenauer schon recht gehabt habe mit seinem Satz, dass seine Beamten doch nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen könnten. Ob sie es unterm Arm tragen, habe ich geantwortet, ist mir gleich. Aber im Kopf und im Herzen müssen die Politikerinnen und Politiker und ihre Beamten das Grundgesetz haben, wenn es darum geht, Kontaktsperren und Betriebsschließungen vorzuschreiben, durchzusetzen und wieder aufzuheben. Und auch aus berechtigter Sorge darf man nicht etwas außerhalb der Legalität handeln, wie Höcherl seinerzeit vor Jahrzehnten die Rechtsbrüche in der Spiegelaffäre zu beschwichtigen versuchte.
Wir haben eine erregte Debatte über die Impflicht geführt und führen sie immer noch. Ich halte die Coronaimpfung für richtig, für wichtig und für geboten. Aber man darf die Grundrechte nicht pauschal unter Impfvorbehalt stellen. Vergessen wir nicht, man kommt geimpft auf die Welt. Man kommt auf die Welt und ist von da an und zeitlebens geimpft mit Grundrechten. Man hat sie von Anfang an. Man hat die Grundrechte, weil man Bürgerin oder Bürger, weil man Bürger ist, weil man Mensch ist. Grundrechte sind im demokratischen Rechtsstaat keine Privilegien, die man sich erst durch ein bestimmtes Handeln oder durch ein bestimmtes Verhalten verdienen kann oder verdienen muss. Der Mensch ist von Anfang an mit Grundrechten geimpft. Es ist dieser Schutz, der da ist und der dableibt, wie immer das Leben eines Menschen verläuft, welches Leben er auch lebt. Im Staat der Pandemie ist es aber anscheinend anders. Da muss man sich gegen Corona impfen lassen, um die Grundrechte voll und ganz in Anspruch nehmen zu dürfen. Wer sich nicht impfen lässt, der wird zwar nicht festgehalten und zwangsgespritzt, er wird aber gedrängt und gezwiebelt. Er wird von der gesellschaftlichen Teilhabe, jedenfalls war das bis heute so, praktisch ausgeschlossen. Das Alltagsleben öffnet sich nur noch den Geimpften und Gesundeten, den Ungeimpften allenfalls und vielleicht dann, so war es monatelang, wenn sie sich testen lassen. Es gab und gibt auch Forderungen, dass Ungeimpfte, wenn sie ins Krankenhaus müssen, dafür einen Eigenbeitrag zahlen müssen. Das Argument lautet: Warum soll die Gesellschaft der Geimpften, die sich nicht mehr testen lassen muss und die keine Quarantäne mehr braucht? Warum soll sie für die anderen, für die Nichtgeimpften zahlen? Warum? Ich glaube darum, weil das unsere Gesellschaft ausmacht. Die solidarische Gesellschaft macht keine Schuldrechnungen auf. Sie ist nicht nur für die da, die angeblich alles richtig machen. Sie ist auch für die da, die echt oder angeblich einiges falsch machen. Solidarität hängt nicht davon ab, dass der, der Hilfe braucht, sich so verhält, wie es sich die anderen erwarten. Das Krankenhaus ist daher auch für den geöffnet, der betrunken an den Baum gefahren ist. Die Gefahr in der Gefahr, die Gefahr in der Coronakrise besteht also meines Erachtens daran, dass die Menschen daran gewöhnt werden, dass heftige Einschränkungen der Grundrechte und der Bürgerrechte zu den Bewältigungsstrategien einer Krise gehören und dass das Unverhältnismäßige in Krisen als verhältnismäßig gilt.
Dass wir uns richtig verstehen, ich nehme das Virus sehr ernst. Ich bin dreimal geimpft. Ich werbe für die Impfung. Ich wünschte mir, der Schutz, den die Impfungen gewähren, wäre noch viel größer und viel anhaltender. Von einem echten Freedom Day, einem Freiheitstag, von dem Tag, an dem alle Corona-Beschränkungen komplett wieder wegfallen. Von einem solchen Tag sind wir noch weit weg. Und wer ihn sich wünscht, wer ihn herbeisehnt, der will nicht das immerwährende Oktoberfest. Er will einfach das uneingeschränkte gesellschaftliche und private Leben zurück, sobald es geht. Und dieser Wunsch ist gut und wichtig. Darin steckt der Wille zur Zukunft
Not und Gebot heißt mein Buch, in dem ich über Grundrechte in Quarantäne schreibe. Es ist ein Buch, das auch darauf hinweist, dass auch die Not, dass auch die Not Gebote kennt. Der Satz "Not kennt kein Gebot" ist kein guter Satz. Gerade in der Not braucht es Gebote. Gerade in der Not braucht es Grundregeln des Miteinander Umgehens. Gerade in der Not gelten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel in besonderer Weise. In den ersten Monaten des Jahres zwanzigeinundzwanzig habe ich, wie so viele ungeheuer auf die Impfungen gehofft und gesetzt. Wir haben erlebt, wie mit der Erfindung von Impfstoffen gewaltige Hoffnungen geweckt wurden, wie die Impfkampagne holpernd und schleppend anlief und dann doch an Fahrt gewann. Wir haben erlebt, wie den Geimpften die Rückgewährung der Freiheiten, wie ihnen die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen versprochen wurde. Wir erlebten dann, wie das wieder infrage gestellt wurde, wie auch von Geimpften tagesaktuelle Testergebnisse verlangt wurden. Es herrschte und herrscht noch immer viel Verunsicherung, etwa was die Regeln für Gesundete betrifft.
Eines, eines sollte in der Verunsicherung Sicherheit geben. Alle grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, alle grundrechtseinschränkenden Maßnahmen dürfen nur einem Zweck dienen, sie möglichst schnell wieder überflüssig zu machen. Grundrechtseinschränkungen sind nicht schon deshalb gut, weil sie Einschränkungen sind. Sie sind dann gut, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen sind. Jede einzelne der vielen Verbots- und Kontrollriegeln hätte in anderen Zeiten zu Aufständen geführt. In der Coronazeit wurden sie überwiegend akzeptiert, begrüßt. Ja, es wurden sogar noch Verschärfungen gefordert, weil man sich davon Sicherheit und Gesundheit versprach. Der israelische Historiker Noah Harari meint daher, in fünfzig Jahren, in fünfzig Jahren werden sich die Menschen gar nicht so sehr an diese Pandemie erinnern. Stattdessen werden sie im schlimmsten Fall sagen, dass in den Jahren zwanzigzwanzig, zwanzigeinundzwanzig mithilfe der Digitalisierung die allgegenwärtige Überwachung durch den Staat begann. Ich hoffe, dass Harari nicht recht behält.
Die Coronakrise stellte und stellt die Welt auf den Kopf. Sie stellte das Leben auf den Kopf. Sie stellt auch den Kopf auf den Kopf. Sie bringt einen auf verrückte Gedanken, die man vorher nie gedacht hat und die man auch nie denken wollte. In meinem Fall betrafen und betreffen sie meine Eltern. Ich habe sie geliebt, aber in der Coronazeit, zumal beim Shutdown, war ich froh, dass sie schon tot sind, gestorben vor der Coronakrise. Die Vorstellung, die Mutter im Altersheim nicht besuchen zu dürfen, die Vorstellung, dass sie verzweifelt wartet und in der Einsamkeit an Einsamkeit stirbt, die bloße Vorstellung treibt mich um. Ich hätte bei Gericht bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine einstweilige Verfügung beantragt, um eine Umarmung zu erwirken. Ich hätte am Rechtsstaat gezweifelt, wenn er diese elementare Geste der Menschlichkeit verweigert hätte. Von meinem schwerkranken Vater habe ich mich vor vielen Jahren in der Palliativstation des Krankenhauses in aufwühlender Ruhe verabschieden dürfen. Ich durfte jederzeit zu ihm, konnte an seinem Bett sitzen, ihm sagen, was ich noch sagen wollte, auch wenn ich nicht wusste, ob er es noch hört.
Freunde von mir, viele Freunde, haben auf einen solchen Abschied verzichten müssen. Sie durften ihren Vater nicht mehr besuchen. Von allen Bitternissen der Coronakrise gehört diese pauschalierende Herzlosigkeit aus Gesundheitsgründen zu den bittersten. Mir geht die unendlich traurige Mail eines lieben alten Kollegen nach, der mir im Frühsommer zwanzigzwanzig berichtet, wie brutal ihn und seine Familie das Besuchsverbot in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen getroffen hatte. Er klagte darüber, wie die Schwächsten in der Krise alleingelassen werden.
Er schrieb mir: "Ich habe ja selbst erlebt und durchlitten. Meine Frau hat am sechsten März zum dritten Mal eine Hirnblutung erlitten, musste notoperiert werden. Nach vier Tagen auf der Intensivstation habe ich meine Frau nicht mehr besuchen dürfen. Auch in der Reha Einrichtung gab es keine Besuchserlaubnis. Erst am zwölften Mai konnte ich meine Frau für eine Stunde erstmals auf Abstand sehen. Sie verkroch sich fast unter der Bettdecke. Am zwanzigsten Mai kam sie in ein Pflegeheim und musste vierzehn Tage in Quarantäne. Danach war meine Frau endgültig ein gebrochener Mensch. Eine schwere Erkrankung und fast vier Monate ohne Nähe zu mir und zu vertrauten Menschen. Sie schaute nur noch so an die Wand und wollte nicht mehr sprechen." Der Kollege von mir berichtete auch von erheblichen Pflegemängeln in der Coronazeit. "Das waren", schrieb er, "die schlimmsten Wochen meines Lebens. Ich habe mir schließlich ein Besuchsrecht erkämpft, aber wahrscheinlich zu spät, um meiner Frau gerecht zu werden. Ja, die Behörden waren unerbittlich und moralische Institutionen wie die Kirche waren keine Hilfe. Sie haben sich klein gemacht. Meine Frau ist nun auf dem Weg in eine Demenz und wird wohl nie mehr zu mir nach Hause zurückkehren können. Da ist nicht nur das Wegsperren während der Corona-Zeit schuld, aber es hat den Vorgang sicher noch beschleunigt."
Wenn man so etwas hört, wenn man so etwas liest, wird man rebellisch gegen die Automatismen und die Rigorositäten des Shutdowns. Und man wehrt sich dagegen, dass das Elend, das die Kranken und die Alten getroffen hat, sich bei den Kindern, wenn auch in anderer Weise, mit der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen wiederholt. Grundrechte haben wir nie einfach deswegen, weil wir Menschen sind, weil wir Bürgerinnen und Bürger sind. Wir müssen sie uns nicht durch Leistung, nicht durch Wohlverhalten verdienen. Wenn sie also eingeschränkt werden, weil so das Virus bekämpft werden soll, muss das mit Sorgfalt geschehen und die Belastungen müssen gerecht verteilt werden. Die Belastungen können nicht einseitig den Alten, wie in der ersten Phase der Krise, dann den Kindern und Jugendlichen, den Kulturschaffenden und den Gastwirten auferlegt werden.
Ich habe mir in den Monaten der geschlossenen Schulen, der geschlossenen Sportplätze, der geschlossenen Freizeiteinrichtungen gedacht, wenn junge Menschen nicht mehr in die Schulen, nicht mehr an die Unis dürfen, wenn auch noch die Sportstätten und die Gastronomie geschlossen sind, welche Räume verbleiben jungen Menschen dann noch? Sie dürfen durch die Akkumulation der Pandemiemaßnahmen nicht zu einer fast schon kontaktfreien Generation verdammt werden und Familien dürfen durch Schließung von Schulen und Kitas nicht in den Wahnsinn getrieben werden. Kitas und Schulen gehören zu den unglaublich wichtigen Lern- und Lebensorten. Dieser gemeinsame Raum des Miteinander und des Voneinander-Lernens ist der größte und der beste Pädagoge. Mit Distanzunterricht kann man ihn nicht herstellen. So verschärft man die Bildungsungleichheit. Das gefährdet die Zukunft der Kinder und die Zukunft der Gesellschaft. Und das müssen wir im Kopf behalten für künftige Fälle, für künftige Katastrophen, für künftige Reaktionen auf Katastrophen, Epidemien und Pandemien.
Aber noch einmal zurück zu den Altenheimen, weil mich das wirklich plagt und beschäftigt. Von allen Verirrungen der Corona-Zeit war wohl die Isolation der Alten in den Pflegeheimen und Krankenhäusern die größte Verirrung. Sie war ein Verstoß gegen den wichtigsten Satz des Grundgesetzes, formuliert im Artikel eins: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und die Isolation der Alten war zumal in den kirchlichen Heimen und Häusern ein Verstoß gegen das vierte Gebot: "Du sollst Vater und Mutter ehren". Sie wissen es, so sie hier sich mit Pflege beschäftigen an der Fernhochschule. Das Pflegesystem war schon vor Corona in der Krise. Corona hat die Krise brutal verschärft. Es geht um die, die ein Leben lang gerackert haben und das jetzt nicht mehr können. Sie gelten, oft durch ihre bloße Existenz, als Infragestellung dessen, was für normal gehalten wird. Leistung, Fitness, Produktivität. Alte Menschen spüren das. Manche rufen dann nach Sterbehilfe.
Ich erhielt den Brief einer zweiundneunzig Jahre alten Frau, den sie ihrer Tochter für mich diktiert hatte. Die alte Dame bat mich darin, für die Sterbehilfe zu werben. Sie schilderte ihre eigenen körperlichen Beschwerden. Sie schrieb, dass sie kaum noch gehen könne, dass sie Schmerzen habe an Kopf und Beinen. Zum Waschen habe sie Pflegepersonal. Ins Pflegeheim, so schrieb sie weiter, möchte sie nicht. Sie wollte unbedingt in ihrer Wohnung bleiben, aber die Kinder und die Enkel lebten alle weit weg. Die könnten sie nicht mehr tagelang besuchen. Und also fasste sie ihren Zustand wie folgt zusammen: "Ich leide außer den körperlichen Beschwerden sehr an Einsamkeit und möchte gerne sterben". Und dann fuhr sie fort: "Ich denke, dass es vielen alten Menschen so geht. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die Geld und Gott gleichsetzen, glaube aber, dass durch die coronabedingten Schulden es gut wäre, wenn die hohen Kosten für alte Leute, die nicht mehr leben möchten, wegfielen".
Dieser Brief hat mich in seiner Schlichtheit mehr gepackt und angerührt als Ferdinand von Schirachs Theaterstück über die Sterbehilfe, das den Titel "Gott" trägt und in dem eine Sitzung des Deutschen Ethikrates beschrieben wird, samt ausführlicher Gutachten und Gegengutachten. Mich hat dieser zitierte Brief der alten Frau deswegen so angerührt, weil ich das Gefühl hatte, dass diese alte Frau keine Last sein möchte. Nicht ihren Kindern und Enkeln, die sich zum Besuch verpflichtet fühlen könnten und nicht der Gesellschaft, die das viele Geld für Altenpflege womöglich besser ausgeben können. Mich bewegt die Resignation dieser alten Frau und ich hätte ihr gern geschrieben, dass die Gesellschaft nicht nur Respekt hat vor ihrem Wunsch zu sterben, sondern auch Respekt vor ihrem Leben. Und dass das Geld, das die Pflege kostet, soweit es vom Staat und der Gesellschaft getragen wird, liebend gern getragen wird. Aber das stimmt wohl nicht. Die steigenden Kosten für die Alten werden nicht liebend gern getragen und das spüren die alten Menschen.
Das ist auch das Manko des wichtigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar 2020 die Sterbehilfe erlaubt und dem Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben zuerkannt hat. Es war dies ein wichtiges, ein ganz wichtiges, richtiges, wegweisendes Urteil, ein Jahrhunderturteil. Aber - und das ist meine Kritik daran - es hat dem Lebensrecht zu wenig Raum gegeben. Es gilt nicht nur, das Recht zum selbstbestimmten Sterben zu sichern, sondern auch das Recht zum selbstbestimmten Leben. Die Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und auf den Brief der alten Dame ist nun auch dieser Vortrag über Not und Gebot, den ich meiner Mutter widme, die eine gepflegte und großherzige Frau war.
Sie war am Ende ihres Lebens dement und ist friedlich und begleitet von ihrer Familie gestorben, kurz vor Corona. Von ihr habe ich die Lust zum Lernen, zum Leben und zum Arbeiten. Von ihr habe ich die Freude am Diskutieren und am Dekorieren. Sie hat mit mir gelacht und gebetet. Sie hat meinen Ehrgeiz gekitzelt. Sie hat mir und meinen Geschwistern saures Kartoffelgemüse gekocht und süßen Grießbrei. Sie hat die Nächte durchwacht, wenn wir krank waren. Und als der Hausarzt ihr sagte, "Der Bub, heute Nacht, da wird er oder stirbt er", hat sie gesagt, "Er wird". Und er ist geworden. Er sitzt vor Ihnen. Sie hat uns den Rotz von der Nase gewischt und sie hat später unsere pubertären Rotzigkeiten ausgehalten. Die Mutter hat uns gehegt, aber nicht gehätschelt. Ihre Kleider waren züchtig, wie es sich in der bayerischen Provinz gehört, aber raffiniert und immer maßgeschneidert, denn sie war Schneiderin. Für uns zauberte sie die Kostüme, mit denen wir an Fasching Furore machten. In den letzten Lebensjahren brauchte sie immer mehr Pflege. Zuletzt mehr, als wir, die Familie, ihr geben konnten. Sie war im Pflegeheim, genauer gesagt in zwei Pflegeheimen. Im ersten Pflegeheim brach sie sich schon in der ersten Nacht den Arm. Im zweiten Heim wurde sie zögerlich heimisch. Manchmal da wählte sie die Nummer, die ich auf ihren Nachttisch gestellt hatte. Die Nummer auf ihrem Telefon. Da stand drauf eins eins null. Dann riefen mich die freundlichen Polizeibeamten in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung an und sagten mir, dass mich wohl meine Mutter braucht. An Sonntagen fuhren wir mit dem Auto durchs bayerische Oberland spazieren. Und wenn ich ihr zu schnell fuhr, sagte sie, "Langsam, ich will noch länger leben". Aber dann wurde sie, wie man so sagt, immer weniger. Ihre Kräfte ließen nach, den Weg zum Auto schafften wir nicht mehr. Es war wie bei der Abschiedssinfonie von Josef Haydn, bei der die Musiker der Reihe nach die Noten zuklappen, das Licht am Pult auslöschen und sich von der Bühne verabschieden. So war es mit den Lebensgeistern meiner Mutter.
Das Wort Pflege weckt solche Erinnerungen, glückliche und schmerzhafte. Und zugleich weist es in die Zukunft der Gesellschaft und es weist auch in die Zukunft der Grundrechte. Das Thema Pflege ist ein Zukunftsthema. Es ist eines der wichtigsten Themen, die es für eine alternde Gesellschaft gibt. Gute Pflege im Alter und Demenz ist eine Ehrenschuld der Gesellschaft. So hätte meine Mutter das formuliert, die das vierte Gebot, "Du sollst Vater und Mutter ehren" gern zitierte. Es passt nicht zu einer solchen Ehrenschuld, dass allein die Pflegebedürftigen das volle Risiko für alle Kostensteigerungen im Heim tragen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Alten- und Pflegeheime gehören zu den wichtigsten Orten, an denen sich dieser Haupt- und Eingangssatz des Grundgesetzes bewähren muss. Man sollte diesen Satz, "Die Würde des Menschen ist unantastbar" an oder über die Eingangstüren hängen. Es geht, ich sage es immer wieder, um die Menschen, die ein Leben lang gerackert haben und das jetzt nicht mehr können. Sie brauchen Pflege, sie brauchen Hilfe. Sie brauchen jemand, der ihnen zuhört, der mit ihnen am Tisch sitzt, der mit ihnen isst, der sie in den Arm nimmt, der sie ins Zimmer zurückbringt, wenn sie nachts durch die Flure des Altersheims irren und der sie nicht auslacht, wenn sie klagen, dass man ihnen das Geld gestohlen habe.
Und das stimmt ja auch. Die Pflege in Deutschland ist sehr teuer. Die Ersparnisse vieler alter Menschen schmelzen deshalb so schnell weg, dass sie Hilfe zur Pflege und also Sozialhilfe beantragen müssen, um den Platz im Heim zu finanzieren. Corona hat, ich sagte es, die Probleme und Konflikte in den Heimen verschärft. Corona hat die Situation der alten Menschen und die der Pflegekräfte in den Blick gerückt. Ich hoffe, dass es beim bloßen Blick nicht bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Pandemie hat zu Präventionsanstrengungen geführt, wie es sie noch nie zuvor in diesem Land gegeben hat. Landläufig ist ja Prävention das Fachwort für die schöne Redensart, dass das Kind gar nicht erst in den Brunnen fallen soll. Diesem Satz und dieser Forderung kann jeder zustimmen. Die Probleme beginnen jenseits dieser Banalität. Welche Mittel dürfen zu diesem Zweck zur Prävention eingesetzt werden? Darf man etwa, um im Bild von dem in den Brunnen gefallenen Kind zu bleiben, alle Brunnen versiegeln? Oder darf man alle Kinder zu Hause einsperren, sie an die Leine legen? Darf man aus Gründen der Prävention auf vermeintliche Straftäter, die noch gar keine sind, noch härter zugreifen als gegen echte Straftäter, weil die Verhinderung von Straftaten einen höheren und härteren Einsatz rechtfertigt? Das waren die Fragen, um die es ging, wenn man vor Corona von der Verwandlung des Rechtsstaats in einen Präventions- und Sicherheitsstaat sprach.
Schon die Erfahrungen der zwei, drei Jahrzehnte vor Corona haben gelehrt: Präventive Logik ist, wenn es um innere Sicherheit geht, expansiv. Deshalb werden ja seit geraumer Zeit zum Beispiel die Telekommunikationsdaten jedes Telefon- und Internetnutzers für den staatlichen Zugriff gespeichert. Wer vorbeugen will, so sagt sich der Staat, weiß nie genug. Deshalb will der Staat schon lange vor Corona im Namen der Sicherheit zur Vorbeugung gegen Terror und Verbrechen immer mehr in Erfahrung bringen, um möglichst schon am Tatort zu sein, bevor der Täter da ist, um einzugreifen, bevor aus dem Gedanken die Tat geworden ist, Taten zu verhindern, statt sie zu bestrafen, um nicht mehr nachträglich, sondern vorbeugend büßen zu lassen. Nicht mehr für die geschehene, sondern für die so verhinderte Tat. Das Wort Prävention hat daher trotz aller Eingriffstiefe einen guten, ja einen wunderbaren Klang. Prävention hat eine schier selbstlegitimierende Kraft. In der Coronazeit fanden die Präventions- und Sicherheitsgesetze nicht nur ihre begrüßte Fortsetzung, sondern ihre willkommene Potenzierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es könnte vielleicht irgendwas, irgendwann, irgendwo, irgendwie passieren und das muss verhindert werden. Das ist der Präventionsexzess. Thorsten Kingreen, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Gesundheitsrecht und Sozialrecht an der Uni Regensburg, hat dazu soeben für den Verfassungsblog, auf dieser famosen Webseite für verfassungsrechtliche und rechtspolitische Themen, einen klugen Aufsatz geschrieben. Dass vielleicht irgendetwas, irgendwann, irgendwo, irgendwie passieren kann, reicht nicht, sagt er, um schwerwiegende Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Er hat recht.
Am Schluss zu meiner Profession, zum Journalismus, zur Pressefreiheit. Die Pressefreiheit heißt Pressefreiheit, weil die Presse Freiheit braucht, um die Grundrechte zu verteidigen. Sie soll die Würde der Menschen verteidigen, gerade dann, wenn der Mensch arm ist, aus seiner Heimat geflüchtet, wenn er als Kind oder als alter Mensch Hilfe braucht oder wenn er mit Behinderungen zu kämpfen hat. Und in der Pandemie soll die Presse auch die Freiheitsrechte gegen das Coronavirus verteidigen. Es gilt zu verhindern, dass das Virus und die Maßnahmen gegen das Virus von den Grundrechten nur noch die Hülle übriglassen. Pressefreiheit ist dafür da, die Handlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Gewerbefreiheit, die Freiheit von Religion, von Kunst und Wissenschaft, die Freiheit des Lernens und des Lehrens zu verteidigen und das Grundrecht auf Leben. Und zwar auch das Grundrecht auf Leben derer, deren Leben durch den Aufschub von Operationen oder das Ausbleiben von Lebenshilfen gefährdet wurde und gefährdet wird.
Ziel aller Maßnahmen – ich habe es schon einmal gesagt, aber es ist mir wirklich wichtig – Ziel aller Maßnahmen muss es sein, diese Maßnahmen möglichst schnell wieder überflüssig zu machen. Und die Freiheit des Pressemenschen Prantl besteht darin, das immer und immer wieder zu sagen. Die Grundrechte sind das Beste, was wir haben. Sie sollen einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft heilig sein. Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote mögen vorübergehend notwendig sein. Eine Demokratie kann aber an Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten sterben, wenn solche Maßnahmen zum allseits, allzeit einsetzbaren Instrument eines übergriffigen Staates werden. Pressefreiheit ist nicht dafür da, jede und jeden als ignorant, als idiotisch oder extremistisch hinzustellen, dem die staatlichen Einschränkungen zu weit gehen oder jene, die um die seelische Gesundheit ihrer Kinder oder alten Eltern fürchten oder um das Geschäft, das sie sich aufgebaut haben. Die Presse ist dafür da, die Menschen ins Gespräch zu bringen. In der Corona-Krise ist das nicht so gut gelungen. Es ist jetzt eine Aufgabe für die Post-Corona-Zeit.
Ich wünsche mir, ich wünsche uns, dass die Menschen wieder miteinander reden können, dass die angstbesetzte Polarität der Reaktionen auf Corona einem zuhörenden und diskutierenden Miteinander Platz macht. Hoffnung ist der Wille zur Zukunft und diese Hoffnung muss wieder Atem bekommen.
Ich habe es gesagt und ich wiederhole es: Die Grundrechte sind das Beste, was wir haben. Der Grundrechtsteil des Grundgesetzes ist ein Liebesbrief an die Menschen in diesem Land. Der römische Dichter Ovid hat einmal gesagt: „Glücklich ist, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen.“ Wir lieben die Grundrechte. Wir lieben ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung. Wir freuen uns auf eine inklusive Gesellschaft. Wir wollen den Frieden schützen. Wir wollen den Frieden erreichen. Glücklich ist, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. Gönnen wir uns dieses Glück. Ich danke Ihnen.