Barrierefreiheit im HFH-Fernstudium

Um allen Menschen gleichermaßen ein Studium an der HFH zu ermöglichen, arbeiten wir daran, die Studienbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

Dabei haben wir auch die Bedürfnisse von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Blick und bieten Unterstützungen, um ein erfolgreiches Fernstudium für Alle zu ermöglichen.  

Viele Beeinträchtigungen sind für Außenstehende nicht direkt wahrnehmbar, oft besteht daher nur wenig Bewusstsein für damit verbundene Herausforderungen. An der HFH beschäftigen wir uns deshalb u.a. mit folgenden Fragen:

  • Wie gehen sehbehinderte Studierende mit Texten um?
  • Wie folgen gehörlose Menschen einem Seminar oder einer Vorlesung?
  • Welche Aufwände haben mobilitätseingeschränkte Menschen beim Seminarbesuch? 
  • Welche Auswirkungen haben psychische Erkrankungen auf die Chancen im Studium? 

 

Mit dem Recht auf Bildung ist auch der freie Zugang zu Bildung mit inbegriffen. Deshalb möchten wir Barrieren beseitigen, wo immer es möglich ist. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Angebote barriereärmer zu gestalten.

Ihre Rückmeldungen helfen uns dabei: Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie während Ihres Studiums auf Hürden stoßen – wir nehmen Ihr Anliegen auf und finden Lösungen!

HFH-Fernstudium wird barriereärmer

Junge Frau im Rollstuhl sitzt an Schreibtisch und schreibt in Ordner

Hier stellen wir Ihnen einige Projekt und Maßnahmen vor, die dazu beitragen, das Studium an der Hamburger Fern-Hochschule für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich zu machen. Sie finden hier Informationen zu den Bereichen, die wir barrierärmer gestalten möchten:

  • Infos zur Unterstützung für Studierende mit Sehbehinderungen
  • Infos zur Unterstützung für Studierende mit Einschränkungen des Hörens
  • Infos zur Unterstützung für Studierende mit eingeschränkter Mobilität
  • Kontakt zur unseren Beauftragten für Studierende mit Behinderung

Unterstützung für Studierende mit Sehbehinderungen

Mann mit geschlossenen Augen hört Tonaufnahmen am Smartphone

Blinde Studierende und Menschen mit eingeschränkter Sehkraft stehen insbesondere bei der Arbeit mit Texten vor Herausforderungen.

Gemeinsam mit Expert:innen unseres Studienzentrums Alsterdorf gestalten wir in einem Pilotprojekt unseren gesamten Bachelorstudiengang Gesundheits- und Sozialmanagement barriereärmer.

HFH-Pilotprojekt im Bachelor Gesundheits- und Sozialmanagement

Im Pilotprojekt bearbeiten wir alle digitalen Studien- und Prüfungsmaterialien des Studiengangs so, dass sie für blinde Studierende und Studierende mit Seheinschränkungen barrierefrei nutzbar sind:

  • Optimierte Texte für Sprachausgabe-Software und die Ausgabe über Braille-Zeile
  • Tastaturbedienbarkeit aller Dokumente
  • Textdarstellung mit hohen Kontrastwerten zur besseren Lesbarkeit
     

Seit Januar 2022 stehen zudem alle Lehr- und Prüfungsmaterialien des ersten Semesters Lehrmaterialien dieses Studiengangs hochwachsend in dieser barrierefreien Form zur Verfügung. Prüfungsmaterialien werden bei Bedarf für blinde Studierende oder Studierende mit Seheinschränkung barrierefrei zur Verfügung gestellt.

Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesem Pilotprojekt werden wir künftig auf weitere Studienangebote der HFH anwenden, um die Studienbedingungen für alle Menschen zu verbessern.

Unterstützung für Studierende mit Einschränkungen des Hörens

Frau unterhält sich mit Gebärden

Für Menschen mit Hörbehinderungen ist die aktive Teilnahme an Seminaren oder Prüfungen oft schwierig. Aber auch die Beratung zu Organisation und Inhalten des Fernstudiums kann eine Herausforderung darstellen. Wir unterstützen Sie deshalb, etwa durch

  • Gebärdensprachdolmetschung in der Erstberatung von Studierenden
  • Organisation von Unterstützung in den Studienzentren vor Ort
  • Untertitelung ausgewählter Lehrvideos

Gebärdensprachdolmetschung in der HFH-Studienberatung

Für eine Erstberatung über den Studierendenservice oder in regionalen Studienzentren stellen wir eine Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetschende zur Verfügung.

Wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung und chronischen Erkrankungen: Prof.in Dr. Birgit Schröder.

Unterstützung für Studierende mit eingeschränkter Mobilität

Mann in Rollstuhl betätigt automatischen Türöffner

Der barrierefreie Zugang, etwa zu Seminarräumen und sanitären Einrichtungen ist ein zentraler Punkt für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt und z.B. auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

  • Barrierefreier Zugang zu den HFH-Studienzentren
  • Behindertengerechte Einrichtung der sanitären Anlagen
  • Rückzugsorte

Barrierefreie Zugänge an der HFH

Bereits heute sind die Mehrzahl unserer Studienzentren barrierefrei zugänglich. Wir arbeiten daran, wo die baulichen Voraussetzungen dies ermöglichen, auch für die weiteren Studienzentren den Zugang für Rollstuhlfahrer:innen zu ermöglichen.

Beauftragte für Studierende mit Behinderungen

Portrait Dr. Birgit Schröder

Um Ihnen im persönlichen Kontakt bestmögliche Unterstützung bei allen Fragen und Belangen im Studium zu bieten, haben wir eine Service- und Beratungsstelle eingerichtet.

Als HFH-Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stehe ich gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!

Kontakt:
Prof.in Dr. Birgit Schröder
Tel. 0171 3489553
barrierefrei@hamburger-fh.de

 

Inklusionsbeauftragter der HFH

Portrait Dr. Marco Waage

Als Inklusionsbeauftragter stehe ich allen HFH-Angehörigen und insbesondere den HFH-Mitarbeitenden gerne für alle Fragen zur Verfügung!

Kontakt:
Prof. Dr. Marco Waage
Tel. 040 35094-375
marco.waage@hamburger-fh.de

Unterstützung im Selbststudium

Wann und wie Sie studieren, entscheiden Sie selbst! Nutzen Sie gerne unsere zeitlich frei verfügbaren Angebote zur Unterstützung Ihres Studiums:

  • Treten im Selbststudium fachliche Fragen zu einem Modul auf, erreichen Sie unsere modulbezogene Studienfachberatung über E-Mail.
  • Bei der Anfertigung Ihrer wissenschaftlichen Arbeiten erhalten Sie individuelle Unterstützung durch Ihre betreuenden Prüferinnen und Prüfer. Erfahrene Beraterinnen und Berater geben Ihnen darüber hinaus in der akademischen Schreibberatung individuelle Rückmeldung zu Ihrer Textprobe.
  • Ein permanenter fachlicher Austausch rund um Ihr Studium ist in Foren und auf der Lernplattform möglich.
  • Durch unsere Immatrikulation zu Stichtagen entstehen feste Studiengruppen, sodass Sie Teams bilden können, in denen Sie sich gegenseitig unterstützen.
 

Häufige Fragen zum Thema Nachteilsausgleich

Alle Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen können grundsätzlich als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sog. Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen; das gilt für psychische und physische Beeinträchtigungen. 

In Frage kommen z. B. Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen, chronisch-somatische oder psychische Erkrankungen, Autismus, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie.

Nachteilsausgleiche können bei Leistungsnachweisen und Prüfungen in Frage kommen – etwa

  • Schreibzeitverlängerung, wenn motorischen Einschränkungen vorliegen
  • Technische Hilfsmittel, wenn eine Sehbehinderung besteht
  • Alternative Prüfungsformen, also z.B. mündliche statt schriftlicher Prüfungen 
     

Nachteilsausgleiche sollen behinderungsbedingte/erkrankungsbedingte Nachteile (physische-, psychische- und teilleistungsbedingte Einschränkungen) kompensieren.

Ein Nachteilsausgleich kann nicht erfolgen, wenn es um vorübergehende Erkrankungen oder Belastungen geht, die in bestimmten Lebenssituationen auftreten und jeden treffen können – also beispielsweise die Tatsache, dass nach einer Trennung ein Kind alleine versorgt werden muss.

Grundsätzlich kann alles vorgelegt werden, was geeignet ist, den Anspruch plausibel zu machen. Besonders geeignet sich ärztliche/psychologische Atteste und der Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung und etwaige Merkzeichen.

Die Prüfung des Antrags setzt voraus, dass Nachweise in Form von Attesten/Berichten/Bescheiden vorgelegt werden. Ohne diese ist eine Bearbeitung in der Regel nicht möglich. Alle Unterlagen werden vertraulich nur für die Entscheidung über den Nachteilsausgleich verwendet.

Wer bereits vor seinem Studium weiß, in welchen Bereichen ein Nachteilsausgleich erforderlich wird, kann sich vorher beraten lassen und entsprechende Unterlagen einreichen. So kann frühzeitig geklärt werden, was angeboten werden kann. 

Die Präsenzlehrveranstaltungen sind freiwillig. 

Komplexe Übungen hingegen sind eine verpflichtende Präsenzveranstaltung; in vielen Modulen werden diese auch virtuell angeboten.

Wer weiß, dass er keine Veranstaltung in Präsenz wahrnehmen kann, sollte das frühzeitig kommunizieren, um eine individuelle Lösung zu finden.

Nicht alle Module werden über das Virtuelle Studienzentrum angeboten. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit Ihrem Studienzentrum vor Ort auf, um die Möglichkeit einer Online-Teilnahme bei Lehrveranstaltungen vor Ort zu besprechen.

Möglichst alle Studierende sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt Zugang zu Ausbildungsangeboten haben – unabhängig von Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen. 

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) können Studierende mit Behinderungen Hilfen zum Besuch einer Hochschule erhalten. Dabei sind die Leistungen abhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. 

Anspruchsgrundlage ist § 112 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe an Bildung. 
Studierende mit Behinderungen können ihren ausbildungsbezogenen Mehrbedarf geltend machen. Sie benötigen z. B. Mobilitätshilfen oder sind behinderungsbedingt auf bestimmte technische Arbeitsgeräte, oder auch auf personelle Unterstützungsleistungen angewiesen. Derartige ausbildungsbezogene Mehrbedarfe können über die Eingliederungshilfe geltend gemacht werden.

In Fragen kommen aber auch beispielsweise Kosten für

  • Lern- und Arbeitsmittel
  • Technische Hilfsmittel
  • Studienassistenzen
  • Kommunikationsassistenzen

Zuständig für die Antragstellung und Bewilligung ist die jeweilige Grundsicherungs- und Sozialdienststelle im Bezirk, in dem die Betroffenen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung haben. 
Entsprechende Antragsformulare sind auf den Behördenseiten verfügbar. 

Wichtig: Leistungen zum Besuch einer Hochschule sind dann ausgeschlossen, soweit die Leistungen durch andere, insbesondere durch die Hochschulen selbst oder andere Sozialleistungsträger erbracht werden.

In Frage kommen beispielsweise 

  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 
  • Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • dem SGB III (Arbeitsförderung)
  • dem SGB V (gesetzliche Krankenversicherung)
  • dem SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung)

Erreicht werden kann eine Kostenübernahme. Menschen mit Beeinträchtigungen beantragen Leistungen der Eingliederungshilfe im zuständigen Bezirksamt und erhalten dann finanzielle Unterstützung. 

Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das Studium zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Idee ist, chancengerechte Studienbedingungen herzustellen.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen wenden Sie sich gerne an:

Prof.in Dr. Birgit Schröder
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen