So sparen Sie in Ihrem Fernstudium Zeit und Geld
Sie interessieren sich für ein Fernstudium an der HFH und haben bereits eine Ausbildung, Fortbildung oder Studienmodule an einer anderen Hochschule absolviert? Dann lassen Sie von uns kostenlos und unverbindlich prüfen, welche bereits erbrachten Leistungen auf Ihr Studium an der HFH anrechenbar sind.
Die Anrechnung Ihrer bisherigen Leistungen ermöglicht es Ihnen, schneller Fortschritte im Studium zu machen. Eine Anerkennung Ihrer Qualifikationen kann Ihnen zudem den Einstieg in ein höheres Semester ermöglichen. Die Anrechnung und Anerkennung sind wichtige Aspekte, um Ihre Studienzeit effektiv zu verkürzen und Ihre bereits erworbenen Kenntnisse optimal zu nutzen. Dadurch können Sie Zeit und Geld sparen. Weiter unten finden Sie auch gezielte Beispiele für anrechenbare Leistungen.
Ihre Vorteile durch die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen
- Sie können einzelne Studienmodule als bereits bestanden werten lassen
- Sie können sich direkt in höhere Semester einstufen lassen und Ihr Studium verkürzen
- Sie kommen schneller zum Studienabschluss und können Studiengebühren sparen
Lassen Sie Ihre Leistungen kostenlos auf Anerkennungen prüfen
So funktioniert die Anrechnung
Bildungswege können sehr individuell sein. Kommen Sie deshalb gerne auf uns zu, bevor Sie sich zum Studium an der HFH anmelden. Gemeinsam schauen wir, welche Anrechnungen Ihrer bereits erbrachten Leistungen möglich sind:
- Damit wir für Sie prüfen können, ob Ihre Vorleistungen anrechenbar sind, brauchen wir von Ihnen ein Anrechnungsformular. Diese Formulare gibt es für jeden Studiengang im Download-Bereich der HFH-Website.
- Wichtig: Im ersten Schritt genügt bereits eine einfache Kopie Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnisse, Prüfungsergebnisse etc.), die Sie uns mit dem jeweiligen Anrechnungsformular per Mail zuschicken: studierendenservice@hamburger-fh.de
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Anrechnungsbescheid, den Sie zusammen mit den amtlich beglaubigten Kopien Ihrer Leistungsnachweise postalisch einreichen: HFH-Studierendenservice, Alter Teichweg 19, 22081 Hamburg
- Zeitlicher Rahmen: Berücksichtigen Sie bitte eine ausreichende Bearbeitungszeit für die Anerkennung, die vier Wochen und länger betragen kann.
Tipp: Sie können die Beglaubigungen Ihrer Unterlagen auch kostenfrei in unseren HFH-Studienzentren vornehmen lassen, indem Sie dort die Originaldokumente vorlegen.
Wenn Sie bereits eingeschrieben sind: Die Anerkennung Ihrer Vorleistungen auf Studienmodule ist nur möglich, wenn Sie den Anrechnungsantrag gestellt haben, bevor Sie an der jeweiligen Modulprüfung teilnehmen. Achtung: Wenn Sie sich für die Modulprüfung anmelden, gilt dies bereits als Teilnahme an der Modulprüfung.
Melden Sie sich bei Rückfragen gerne beim Studierendenservice:
Telefon: 040 350 94 360
E-Mail: studierendenservice@hamburger-fh.de
Arten von Vorleistungen für Anerkennungen
Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen von beruflichen Aus- und Fortbildungen bereits erworben haben, können Sie auf Ihr Studium an der HFH anrechnen lassen.
Für Leistungen aus ausgewählten Aus- und Fortbildungen hat die HFH Regeln zur pauschalen Anrechnung festgelegt. Leistungen, die in diesen Richtlinien nicht aufgeführt sind, werden individuell durch die HFH-Fachbereiche geprüft.
Voraussetzungen:
- Ihre Vorleistung aus der Aus- oder Fortbildung muss der geforderten Leistung an der HFH inhaltlich gleichwertig sein. Bezüglich des Umfangs muss Erstere mindestens 80 Prozent des Workloads des jeweiligen HFH-Studienmoduls entsprechen.
- Die berufliche Aus- oder Fortbildung muss erfolgreich abgeschlossen, per Zeugnis bestätigt („Fortbildungsprüfung“) und mit mindestens der Note 4,0 (ausreichend) bewertet sein.
Nötige Unterlagen:
- Dem Antrag zur Anrechnung legen Sie bitte folgendes bei: Abschlusszeugnis, Lehrplan der Bildungseinrichtung mit ausgewiesenem Stundenumfang und den detaillierten Fächerinhalten. Weitere Informationen finden Sie im Anrechnungsformular.
Wenn Sie aus einer anderen Hochschule an die HFH wechseln möchten oder bereits ein erstes Studium abgeschlossen haben, können Sie sich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen auf Ihr HFH-Fernstudium anrechnen lassen.
Die Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen wird durch die HFH-Fachbereiche individuell geprüft.
Voraussetzungen:
- Ihre Vorleistung aus dem Studium muss der geforderten Leistung an der HFH inhaltlich gleichwertig sein. Bezüglich des Umfangs muss Erstere mindestens 70 Prozent des Workloads der jeweiligen HFH-Studienmodule entsprechen. Aus vergleichbaren Notensystemen wird die jeweilige Note übernommen.
- Die Anrechnung von Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelor- oder Master-Thesis) ist ausgeschlossen.
Nötige Unterlagen:
- Dem Antrag zur Anrechnung legen Sie bitte folgendes bei: beglaubigte Notennachweise, Übersicht des Workloads/Semesterwochenstunden, Inhaltsbeschreibung der Studienfächer bzw. Module (Modulhandbuch). Weitere Informationen finden Sie im Anrechnungsformular.
Wenn Sie bereits Module aus dem Programm der akademischen Weiterbildung der HFH absolviert haben, können Sie durch eine Prüfung ein HFH-Hochschulzertifikat und Credit Points (CP) erwerben. Die hier erzielten CP können Sie wiederum auf die entsprechenden Fernstudiengänge der HFH anrechnen lassen.
Akademische Weiterbildungen stehen an der HFH in Form von Modulen für die Bereiche Gesundheit, Pflege, Soziales, Wirtschaft, Recht und Technik zur Verfügung. Jedes Weiterbildungsmodul kann in sechs Monaten absolviert werden und mit Hochschulzertifikat (mit Prüfung) oder wahlweise mit Teilnahmezertifikat (ohne Prüfung) abgeschlossen werden.
Voraussetzungen:
- Um ein Weiterbildungsmodul anrechnen lassen zu können, müssen Sie es erfolgreich mit Prüfung abschließen. Dafür erhalten Sie das HFH-Hochschulzertifikat und die entsprechenden CP.
- Die Weiterbildung muss ein Studienmodul des Studiengangs abdecken, für den die Anerkennung erfolgen soll. Auf der jeweiligen Zertifikatsseite finden Sie Hinweise zur Anrechnungsmöglichkeit.