Gute Empfehlungen sind wertvoll
Ihre Weiterempfehlung zahlt sich jetzt direkt aus
Wir freuen uns immer, wenn Sie Ihren Freund:innen, Verwandten und Kolleg:innen über Ihr Studienvorhaben und die Vorteile des Fernstudienkonzepts der HFH berichten.
Wenn Sie zusammen mit einer anderen Person ihr HFH-Fernstudium als "Tandem" beginnen, profitieren Sie auch gemeinsam – mit einer Gutschrift in Höhe von 200 Euro!
So funktioniert die Tandemwerbung
- Beide Tandempartner:innen laden die Anmeldung auf der jeweiligen Studiengangsseite herunter oder durchlaufen die digitale Anmeldestrecke der HFH.
- Jeweils den Namen des/der Anderen zusammen mit dem Stichwort „Tandem“ auf der Anmeldung vermerken.
- Falls nicht online übermittelt, die Anmeldung vollständig ausgefüllt zurücksenden an:
HFH Hamburger Fern-Hochschule
Studierendenservice
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
- Der Einstieg in das HFH-Fernstudium ist ganz ohne Risiko: Die Geworbenen können das HFH-Studienkonzept einen Monat lang testen und sich erst dann entscheiden, ob sie das Fernstudium fortsetzen möchten!**
- Vier Wochen nach Studienbeginn erhalten Sie die Gutschrift über 200 Euro.
Sie haben noch Fragen?
Falls Sie noch offene Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich zum gemeinsamen Studienstart an der HFH:
- Telefon: 040 350 94 360
Mo–Fr: 8–20 Uhr - E-Mail: info@hfh-fernstudium.de
Hinweise zur Teilnahme
*Studienanfänger:innen (Geworbene) und studierende Werber:innen erhalten die Prämie nach Ablauf des Rücktrittsrechts wahlweise als Gutschrift zur Verrechnung mit den Studiengebühren des laufenden Semesters oder per Überweisung auf ein Bankkonto. Empfehlenden Alumni wird die Prämie zum gleichen Zeitpunkt überwiesen. Im Falle einer Überweisung ist die Kontoverbindung auf dem Anmeldeformular zu notieren.
**Kostenloses Rücktrittsrecht bis einen Monat nach Studienstart: Sollten Studienanfänger:innen von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, verfällt der Prämienanspruch der Werbenden. Die Prämie ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Wenn ein Rabattanspruch aus Kooperationsvereinbarungen der Hochschule mit dem beschäftigenden Unternehmen besteht, hat dieser Vorrang vor Aktionsrabatten. In diesem Fall erhält die geworbene Studienanfängerin bzw. der geworbene Studienanfänger den Kooperationsrabatt und der/die Werbende die Werbeprämie.
Die Prämie wird für die Anmeldung zu Bachelor- oder Masterstudiengängen gezahlt. Im Falle von Anrechnungen, die zur Verkürzung des Studienganges führen, wird die Prämie zeitanteilig gekürzt. Im Falle der Teilnahme an Eingangsprüfungen oder Pre-Semestern wird die Gutschrift/Überweisung nach Aufnahme des regulären Studiums gebucht.