Die wenigsten von uns kümmern sich gerne um ihre Steuererklärung. Insbesondere als (Fern)Studierende lohnt sich der Aufwand jedoch, da man sich eine ganze Menge Geld vom Staat zurückholen kann. Im folgenden Artikel erklären wir euch, was ihr steuerlich absetzen könnt und wie ihr dabei am besten vorgeht.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Studienkosten lassen sich von der Steuer absetzen.
- Ausschlaggebend ist, ob das Studium als erste oder zweite Ausbildung gilt.
- Erste Ausbildung: Studienkosten sind Sonderausgaben
- Zweite Ausbildung: Studienkosten sind Werbungkosten
Welche Kosten kann ich steuerlich absetzen?
Studierende können Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem Studium entstehen, von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, sie verdienen im Jahr mehr als der Steuerfreibetrag bzw. Grundfreibetrag (dieser wird von Jahr zu Jahr angepasst, über die aktuelle Grenze informiert z.B. das Bundesfinanzministerium). In diesem Fall können sie unter anderem die folgenden Kosten geltend machen:
- Studiengebühren der HFH
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmaterial wie Kopien, Druckerpatronen, Blöcke, Stifte, etc.
- Drucken, Binden und Verschicken von Haus- und Abschlussarbeiten
- Computer: Für das Studium genutzte Computer können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.
- Reisewege zu Seminaren, zu Arbeitsgruppen und zu Klausuren: Du kannst den Weg von deinem Wohnsitz zu deinen Studienorten mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
- Arbeitszimmer: Kosten für ein separates Zimmer, das als Büro genutzt wird, lassen sich absetzen.
- Sprachkurse und Sprachtests
- Studienreisen und Exkursionen
- Nachhilfe
- Ausbildungsdarlehen (z. B. BAföG, Studienkredit): Wer zum Beispiel BAföG bekommt, kann bei der späteren Rückzahlung die Zinsen von der Steuer absetzen.
Wie kann ich die Kosten für das Fernstudium absetzen?
Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob das Studium eine erste Ausbildung ist, oder ob die Studierenden zuvor bereits eine Berufsausbildung oder ein Bachelorstudium absolviert haben.
Denn: Nur in der Zweitausbildung gelten Studienkosten als Werbungskosten, ansonsten sind sie Sonderausgaben. Ein Masterstudium oder ein Bachelorstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung zählen als zweite Ausbildung.
Sonderausgaben haben einige Nachteile gegenüber Werbungskosten: Sie können nur bis zu einer Höhe von 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden, wogegen es bei den Werbungskosten keine Deckelung gibt. Außerdem lassen sich Sonderausgaben nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie anfallen. Werbekosten kannst du dir dagegen auch noch später zurückholen.
Also gilt:
- Studium als erste Ausbildung: Kosten sind Sonderausgaben.
- Studium als zweite Ausbildung: Kosten sind Werbungskosten.
Trage deine Sonderausgaben in den Hauptvordruck der Steuererklärung ein. Werbungskosten erscheinen auf der Anlage N.
Abgesehen von der Steuererklärung bietet die HFH auch Förderungsmöglichkeiten und Finanzierungstipps, durch die sich die Kosten für das Fernstudium bei uns reduzieren lassen.