Wie Sie Ihre Dokumente beglaubigen lassen können
Für Ihre Immatrikulation an der Hamburger Fern-Hochschule müssen Sie u.a. Ihre Zeugnisse in beglaubigter Form vorlegen. Bitte beachten Sie hierfür Folgendes:
In Deutschland kann die amtliche Beglaubigung einer Kopie durch folgende Behörden vorgenommen werden:
- Kommunalverwaltung, z.B. Stadt- oder Kreisverwaltung
- Gerichte
- Notare
Im Ausland sind die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen berechtigt.
Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht von folgenden Stellen vorgenommen werden: Wohlfahrtsverbände, Pfarrämter, Dolmetscher, Krankenkassen, AStA, Banken und Sparkassen etc.
Schulen und staatliche Studienkollege oder Hochschulen hingegen dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. Alternativ kann durch ein regionales Studienzentrum der Hamburger Fern-Hochschule die persönliche Vorlage des Originals schriftlich bestätigt werden. Die dabei erstellten Kopien dienen nur zur internen Vorlage bei der HFH.
Die Beglaubigung ist ordnungsgemäß, wenn der Beglaubigungsvermerk ein Dienstsiegel trägt und vom Amtsträger unterschrieben ist. Lose Blätter müssen einzeln beglaubigt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass kopierte Beglaubigungen nicht ordnungsgemäß sind.
Bitte schicken Sie keine Originale an die HFH, da kein Rechtsanspruch auf Rücksendung der Unterlagen besteht. Bei weiteren Fragen hilft immer gerne auch die Studienberatung der HFH.