News · 29.07.2019

Fernstudium steuerlich absetzen: Kosten vom Staat zurückholen

Studierende können die Kosten für ihr Fernstudium von der Steuer absetzen. Wir erklären, wie das geht.
Junge Frau macht ihre Steuern.

Am 31. Juli endet die Frist für die Steuererklärung 2018. Höchste Zeit, jetzt noch schnell die Kosten für das Fernstudium anzugeben! Fernstudierende können sich eine ganze Menge Geld vom Staat zurückholen.

 

Das müssen Sie wissen. Das Wichtigste im Überblick:

  • Studienkosten lassen sich von der Steuer absetzen
  • Ausschlaggebend ist, ob das Studium als erste oder zweite Ausbildung gilt
  • Erste Ausbildung: Studienkosten sind Sonderausgaben. Zweite Ausbildung: Studienkosten sind Werbungkosten
  • Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst darüber, ob diese Unterscheidung rechtswidrig ist.

Welche konkreten Kosten des Fernstudiums von der Steuer absetzen?

Studierende können alle Kosten, die in Zusammenhang mit ihrem Studium entstehen, von der Steuer absetzen. Sie müssen dazu mehr als 9.000 Euro im Jahr (Steuerfreibetrag) verdienen. In diesem Fall können sie unter anderem die folgenden Kosten geltend machen:

  • Studiengebühren der HFH
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmaterial wie Kopien, Druckerpatronen, Blöcke, Stifte, etc.
  • Drucken, Binden und Verschicken von Haus- und Abschlussarbeiten
  • Computer: Für das Studium genutzte Computer können über drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden.
  • Reisewege zu Seminaren, zu Arbeitsgruppen und zu Klausuren: Sie können den Weg von Ihrem Wohnsitz zu ihren Studienorten mit 0,30 Euro pro Kilometer absetzen.
  • Arbeitszimmer: Kosten für ein separates Zimmer, das Sie als Büro nutzen, können Sie absetzen.
  • Sprachkurse und Sprachtests
  • Studienreisen und Exkursionen
  • Nachhilfe
  • Ausbildungsdarlehen (z.B. BAföG, Studienkredit): Wer zum Beispiel BAföG bekommt, kann bei der späteren Rückzahlung die Zinsen von der Steuer absetzen.

Das Fernstudium in der Steuererklärung: Wie kann ich die Kosten absetzen?

Bei dieser Frage kommt es darauf an, ob das Studium eine erste Ausbildung ist, oder ob die Studierenden zuvor bereits eine Berufsausbildung oder ein Bachelorstudium absolviert haben. Denn: Nur in der Zweitausbildung gelten Studienkosten als Werbungskosten, ansonsten sind sie Sonderausgaben.

Ein Masterstudium oder ein Bachelorstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung zählen als zweite Ausbildung.

Sonderausgaben haben einige Nachteile gegenüber Werbungskosten: Sie können nur bis zu einer Höhe von 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden, wogegen es bei den Werbungskosten keine Deckelung gibt. Außerdem können Sie Sonderausgaben nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie anfallen. Werbekosten können Sie sich auch noch später zurückholen.

Also gilt:

  • Studium als erste Ausbildung: Kosten sind Sonderausgaben.
  • Studium als zweite Ausbildung: Kosten sind Werbungskosten.

Tragen Sie Ihre Sonderausgaben in den Hauptvordruck der Steuererklärung ein. Werbungskosten erscheinen auf der Anlage N.

 

Werbungskosten auch in der ersten Ausbildung geltend machen!

Derzeit ist noch nicht sicher, ob diese Unterscheidung zwischen erster und zweiter Ausbildung rechtmäßig ist. Darüber wird demnächst das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 22-27/14) entscheiden.

Wegen der genannten Vorteile sollten Studierende ihre Studienkosten bereits jetzt immer als Werbungskosten veranschlagen (unter Hinweis auf das anhängige Verfahren). In diesem Fall ergeht der Steuerbescheid vorläufig oder das Finanzamt lehnt das Vorgehen ab.

Ergeht der Steuerbescheid vorläufig, profitierten die Studierenden automatisch von einem positiven Urteil. Bei einem ablehnenden Bescheid sollten Sie Einspruch einlegen und ein ruhendes Verfahren beantragen, bis das Urteil des BVerfG ergangen ist. Fällt das Urteil negativ aus, können Studierende die Kosten durch einen Einspruch nachträglich noch immer als Sonderausgaben geltend machen.

 

Förderungsmöglichkeiten zur Finanzierung des Fernstudium

Interessieren Sie sich für Förderungsmöglichkeiten, durch die sich die Kosten für ein Fernstudium an der HFH reduzieren lassen, dann besuchen Sie unsere Infoseite zum Thema Förderungsmöglichkeiten für das Fernstudium an der HFH