News · 12.03.2025

Neue Bewerbungsphase für das Aufstiegsstipendium startet!

Vom 18. März bis zum 9. Juni 2025 gibt es für Berufserfahrene wieder die Chance, sich um die jährliche Unterstützung von 3.045 Euro zu bewerben
Eine Person mit Laptop und Handy.
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Berufstätige, die ein Studium aufnehmen möchten.

Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) schreibt über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) erneut das Aufstiegsstipendium aus. Die aktuelle Bewerbungsphase läuft vom 18. März bis zum 9. Juni 2025. Bewerbungen werden online entgegengenommen.

Zweimal jährlich werden auf diesem Weg insgesamt bis zu 1.500 Stipendien für Berufserfahrene, die einen akademischen Abschluss anstreben, zur Verfügung gestellt. Mit momentan rund 4.500 Stipendiat:innen an über 300 Hochschulen ist das Aufstiegsstipendium eines der größten Studienstipendien Deutschlands.

Voraussetzungen Aufstiegsstipendium

Alle Menschen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie den Wunsch, sich auf akademischem Weg weiter zu qualifizieren, sind dazu aufgerufen sich zu bewerben. Auch Berufserfahrene, die sich bereits im ersten oder zweiten Semester eines Studiums befinden, können sich bewerben.

Im Auswahlverfahren wird spezielles Augenmerk auf besondere berufliche Leistungen gelegt. Schulabschluss sowie Schulnoten spielen keine Rolle. Eine Altersgrenze für Bewerbende gibt es nicht.

Höhe und Dauer der Förderung

Die finanzielle Unterstützung des Aufstiegsstipendiums für berufsbegleitend Studierende beträgt 3.045 Euro im Jahr. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 1.072 Euro, zuzüglich einer Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung ist in beiden Fällen unabhängig vom Einkommen der Stipendiat:innen.

Das Stipendium startet mit Aufnahme des Studiums und dauert die gesamte Regelstudienzeit an. Bei Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer einjährigen Anwartschaft. Dies bedeutet, Stipendiat:innen haben nach Zusage des Stipendiums ein Jahr Zeit, ihr Studium zu starten.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind vor Studienanfang oder aber im ersten oder zweiten Semester eines bereits laufenden Studiums möglich. Das Bewerbungsverfahren ist dreistufig: Auf Stufe 1 wird mittels eines auszufüllenden Online-Fragebogens geprüft, ob Bewerbende die Voraussetzungen für das Stipendium erfüllen. Auf Stufe 2 wird ebenfalls mittels eines Online-Fragebogens ein Kompetenz-Check durchgeführt. Auf Stufe 3 werden die besten Bewerbenden zu einem persönlichen Auswahlgespräch mit einer Jury eingeladen.

Weitere Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren sowie notwendige Unterlagen finden Sie auf der Info-Seite der SBB. Ab dem 18. März 2025 steht dort auch das Online-Formular zur Bewerbung zur Verfügung. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 9. Juni 2025.

Zur Bewerbung 
(ab dem 18. März 2025)

Viel Erfolg wünscht die HFH!